Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bergaus & Stottok Academic Consulting

1. Geltung

1.1. Vorwiegender Geschäftsgegenstand von Bergaus & Stottok Academic Consulting – im Folgenden kurz mit „B&S“ bezeichnet – ist die Vermittlung von Leistungen. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von B&S ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von B&S bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Andere Angebote von B&S sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch B&S zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z. B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax oder durch sofortige firmenmäßige Zeichnung) zu erfolgen.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, alle Leistungen von B&S (insbesondere die im individuellen Angebot beschriebenen Leistungspakete) vor Auftragserteilung genau zu überprüfen und etwaige Änderungswünsche bekanntzugeben. Mit Auftragserteilung gelten sämtliche von B&S zu erbringenden Leistungen als vom Kunden genehmigt.

3.3. Der Kunde wird B&S unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird B&S von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von B&S wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde garantiert insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, standes- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung seiner zur Verfügung gestellten Unterlagen und hält B&S diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. B&S veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1. B&S ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

4.3. B&S wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

5. Termine

5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Fixtermine sind als solche zu bezeichnen und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. B&S bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er B&S eine angemessene, mindestens aber 14-tägige, Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an B&S.

5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von B&S.

5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von B&S – entbinden B&S jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Termins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

6. Rücktritt vom Vertrag

6.1. B&S ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von B&S weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung B&S eine taugliche Sicherheit leistet.

7. Honorar

7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von B&S für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. B&S ist jederzeit berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

7.2. Sollten Leistungen erbracht werden, für die der Kunde besondere urheber- und kennzeichenrechtliche Nutzungsrechte erhält, steht B&S – mangels abweichender Vereinbarung – ein zusätzliches Honorar in der Höhe von 15% über dem vereinbarten Honorar zu. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.3. Alle Leistungen von B&S, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von B&S. Alle B&S erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z. B. Botendienste, Versandkosten, Reisen etc.) sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4. Kostenvoranschläge von B&S sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von B&S schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird B&S den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7.5. Für alle Arbeiten von B&S, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt B&S eine Vergütung in Höhe von 50%. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich B&S zurückzustellen.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen von B&S werden ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen sieben Kalendertagen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p. a. als vereinbart. Etwaig gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von B&S.

8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann B&S sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4. Allfällig vereinbarte Preisnachlässe, Rabatte, Skonti u. ä. werden nur für den Fall der fristgerechten Bezahlung gewährt. In Konkursfällen oder Ausgleichsverfahren entfällt jeder Tarifnachlass.

8.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von B&S aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von B&S schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

9. Konzeption

9.1. Für die Konzeption steht B&S ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von B&S für die Konzeption sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

9.2. Erhält B&S nach der Konzeption keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von B&S, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von B&S; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an B&S zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von B&S nicht zulässig.

9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

9.4. Werden die im Zuge einer Konzeption eingebrachten Ideen und Konzepte nicht verwertet, so ist B&S berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

10. Eigentumsrecht und Urheberschutz

10.1. Alle Leistungen von B&S einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von B&S und können von B&S jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit B&S darf der Kunde die Leistungen von B&S nur selbst nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von B&S setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von B&S dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2. Entgeltliche oder unentgeltliche Aushändigung an Dritte ist untersagt. Änderungen von Leistungen von B&S, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von B&S zulässig.

10.3. Für die Nutzung von Leistungen von B&S, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von B&S erforderlich. Dafür steht B&S eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4. Für die Nutzung von Leistungen von B&S bzw. von Werbemitteln, für die B&S konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages bzw. einer Zusammenarbeit unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von B&S notwendig.

10.5. Ist die Überlassung der Bearbeitungsrechte erwünscht, so erhöht sich das angebotene bzw. verrechnete Honorar für – von B&S erbrachte Leistungen – um einen zu vereinbarenden Aufschlag.

11. Kennzeichnung

11.1. B&S ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf B&S und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2. B&S ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihren Internet-Websites mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch B&S schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist – sofern möglich – behoben, wobei der Kunde B&S alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. B&S ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für B&S mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten B&S ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens, mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von B&S beruhen.

12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

13. Haftung

13.1. B&S wird den übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung seitens B&S für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn B&S seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet B&S nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

13.2. B&S haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.3. Soweit B&S im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, steht es B&S frei zu wählen, entweder berechtigte Ansprüche des Kunden zu erfüllen oder dem Kunden anzubieten, derartige Ersatzansprüche an diesen abzutreten. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen B&S keine weiteren Ansprüche zu.

14. Datenschutz

14.1. B&S erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. B&S ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten weiterzugeben. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe der Daten.

14.2. B&S erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Neuigkeiten rund um B&S informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.

15. Anzuwendendes Recht

15.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und B&S ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16. Erfüllungsort / Gerichtsstand

16.1. Erfüllungsort ist Wien.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen B&S und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von B&S örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

16.3. Diese Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt automatisch alle bisherigen außer Kraft.